Die Frequenz 122.550 gilt deutschlandweit als Regionalflugfrequenz. Diese Frequenz ist alleinig für den VFR-Betrieb gedacht und soll bei An-/Abflug eines nicht durch einen Lotsen besetzten Platzes sowie im Reiseflug (Lufträume der Klasse E und G) verwendet werden, sofern sich die Maschine:
- nicht unter Instrumentenflugregeln bewegt.
- nicht in einem Luftraum der Klasse C oder D befindet.
- nicht in einer TMZ, RMZ befindet.
- nicht im Einflussbereich eines aktiven Lotsen befindet.
Abhängig von der Flugphase beziehungsweise Position der Maschine können hier Positionsmeldungen und Absichten mitgeteilt werden. Jede Meldung sollte das Rufzeichen der Luftfunkstelle, aktuelle Position, Flughöhe, Flugrichtung und weitere wichtige Informationen beinhalten.
Befindet sich die Maschine in einem Luftraum der Klasse C oder D, in einer TMZ/RMZ oder findet der Flug unter Instrumentenflugregeln statt, ist die UNICOM-Frequenz 122.800 zu nutzen.
Zusätzlich dienen die Frequenzen 121.425 im Bereich der FIR Bremen, 121.450 im Bereich der FIR Langen und 121.475 im Bereich der FIR München als Ersatzfrequenzen für nicht hinterlegte Plätze. Diese Frequenzen dürfen nur durch Lotsen geöffnet werden, wenn diese Flugverkehrskontrolle für einen im Sectorfile nicht hinterlegten Platz anbieten wollen. Dabei ist die FIR, in welcher der Airport liegt, zu berücksichtigen. Die Lotsen sind dazu angehalten, ihre aktive Frequenz in der Controller Info anzugeben. Piloten sollen diese Frequenz nur rasten, wenn sie sich im An/-Abflug auf/von diesem Platz befinden.
Alle oben genannten Frequenzen ersetzen nicht die Frequenzen von Langen Information! Dennoch können Lotsen, welche Langen Information besetzen, diese Frequenzen zusätzlich rasten, um:
- "extended service" anzubieten.
- wichtige Meldungen für den Flugbetrieb abzusetzen.
Druckversion:

Onlineversion:

- nicht unter Instrumentenflugregeln bewegt.
- nicht in einem Luftraum der Klasse C oder D befindet.
- nicht in einer TMZ, RMZ befindet.
- nicht im Einflussbereich eines aktiven Lotsen befindet.
Abhängig von der Flugphase beziehungsweise Position der Maschine können hier Positionsmeldungen und Absichten mitgeteilt werden. Jede Meldung sollte das Rufzeichen der Luftfunkstelle, aktuelle Position, Flughöhe, Flugrichtung und weitere wichtige Informationen beinhalten.
Befindet sich die Maschine in einem Luftraum der Klasse C oder D, in einer TMZ/RMZ oder findet der Flug unter Instrumentenflugregeln statt, ist die UNICOM-Frequenz 122.800 zu nutzen.
Zusätzlich dienen die Frequenzen 121.425 im Bereich der FIR Bremen, 121.450 im Bereich der FIR Langen und 121.475 im Bereich der FIR München als Ersatzfrequenzen für nicht hinterlegte Plätze. Diese Frequenzen dürfen nur durch Lotsen geöffnet werden, wenn diese Flugverkehrskontrolle für einen im Sectorfile nicht hinterlegten Platz anbieten wollen. Dabei ist die FIR, in welcher der Airport liegt, zu berücksichtigen. Die Lotsen sind dazu angehalten, ihre aktive Frequenz in der Controller Info anzugeben. Piloten sollen diese Frequenz nur rasten, wenn sie sich im An/-Abflug auf/von diesem Platz befinden.
Alle oben genannten Frequenzen ersetzen nicht die Frequenzen von Langen Information! Dennoch können Lotsen, welche Langen Information besetzen, diese Frequenzen zusätzlich rasten, um:
- "extended service" anzubieten.
- wichtige Meldungen für den Flugbetrieb abzusetzen.
Stand: 03.10.20
Druckversion:

Onlineversion:

Zuletzt bearbeitet: